Für Eigentümer
Vermieten heißt: die richtige Person finden
Die Miete ist schnell festgelegt. Ob das Mietverhältnis in fünf Jahren noch angenehm ist, entscheidet sich bei der Auswahl – und die kann man nicht abkürzen.
Ablauf
Von der Einordnung bis zur Übergabe
Wohnung ansehen
Zustand, Ausstattung, Lage. Daraus ergibt sich die realistische Miete – und was sich vor der Vermietung noch lohnt.
Miete einordnen
Vergleich mit ähnlichen Objekten in derselben Lage. Mit dem Hinweis, ab wann die Qualität der Bewerbungen nachlässt.
Vermarktung
Fotos, Grundriss, Anzeige mit den gesetzlich vorgeschriebenen Energieangaben. Veröffentlichung und Abgleich mit unserer Vormerkliste.
Auswahl
Einzelbesichtigungen, Prüfung der erforderlichen Unterlagen, Vorschlag mit Begründung. Die Entscheidung treffen Sie.
Vertrag und Übergabe
Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Danach haben Sie alles in der Hand.
Auswahl
Was wir fragen – und was nicht
Was wir erheben
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der bisherigen Vermietung
- Bonitätsauskunft, mit Einwilligung der Bewerberin
- Anzahl der einziehenden Personen
- Gewünschter Einzugstermin
Was wir nicht erheben
- Nationalität und Herkunft
- Familienstand, Kinderwunsch, Schwangerschaft
- Religions- oder Parteizugehörigkeit
- Angaben zur Gesundheit
- Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
Diese Fragen sind bei der Wohnungsvermietung unzulässig. Sie sagen außerdem nichts darüber aus, ob jemand pünktlich zahlt und Rücksicht nimmt.
Häufige Fragen
Zur Vermietung
Wie hoch darf die Miete sein?
Die Obergrenze ergibt sich aus dem örtlichen Vergleich und, wo eine Mietpreisbremse gilt, aus den gesetzlichen Vorgaben. Wir ordnen Ihre Wohnung anhand vergleichbarer Objekte in derselben Lage ein und sagen Ihnen, ab welchem Betrag die Qualität der Bewerbungen erfahrungsgemäß nachlässt. Eine verbindliche rechtliche Auskunft zur Zulässigkeit gibt eine Anwältin.
Wie prüfen Sie Bewerber?
Anhand der Unterlagen, die für ein Mietverhältnis erforderlich sind: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und, mit Einwilligung, eine Bonitätsauskunft. Was wir nicht erheben: Nationalität, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Kinderwunsch oder Angaben zur Gesundheit. Diese Fragen sind unzulässig, und sie sagen nichts über die Zuverlässigkeit einer Mieterin.
Machen Sie Sammelbesichtigungen?
Nein. Zwanzig Menschen gleichzeitig durch eine Wohnung zu führen, spart uns Zeit und kostet Sie die Möglichkeit, jemanden kennenzulernen. Wir zeigen einzeln und berichten Ihnen von jedem Termin.
Was ist bei der Übergabe wichtig?
Ein Protokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und dem dokumentierten Zustand jedes Raums – möglichst mit Fotos. Der weitaus größte Teil aller Streitigkeiten am Ende eines Mietverhältnisses entsteht daraus, dass es kein ordentliches Einzugsprotokoll gab.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihre Wohnung
Ein Anruf genügt, um zu klären, was realistisch ist und wie schnell es gehen kann.