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Für Eigentümer

Vermieten heißt: die richtige Person finden

Die Miete ist schnell festgelegt. Ob das Mietverhältnis in fünf Jahren noch angenehm ist, entscheidet sich bei der Auswahl – und die kann man nicht abkürzen.

Ablauf

Von der Einordnung bis zur Übergabe

  1. Wohnung ansehen

    Zustand, Ausstattung, Lage. Daraus ergibt sich die realistische Miete – und was sich vor der Vermietung noch lohnt.

  2. Miete einordnen

    Vergleich mit ähnlichen Objekten in derselben Lage. Mit dem Hinweis, ab wann die Qualität der Bewerbungen nachlässt.

  3. Vermarktung

    Fotos, Grundriss, Anzeige mit den gesetzlich vorgeschriebenen Energieangaben. Veröffentlichung und Abgleich mit unserer Vormerkliste.

  4. Auswahl

    Einzelbesichtigungen, Prüfung der erforderlichen Unterlagen, Vorschlag mit Begründung. Die Entscheidung treffen Sie.

  5. Vertrag und Übergabe

    Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Danach haben Sie alles in der Hand.

Auswahl

Was wir fragen – und was nicht

Was wir erheben

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der bisherigen Vermietung
  • Bonitätsauskunft, mit Einwilligung der Bewerberin
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Gewünschter Einzugstermin

Was wir nicht erheben

  • Nationalität und Herkunft
  • Familienstand, Kinderwunsch, Schwangerschaft
  • Religions- oder Parteizugehörigkeit
  • Angaben zur Gesundheit
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis

Diese Fragen sind bei der Wohnungsvermietung unzulässig. Sie sagen außerdem nichts darüber aus, ob jemand pünktlich zahlt und Rücksicht nimmt.

Häufige Fragen

Zur Vermietung

Wie hoch darf die Miete sein?

Die Obergrenze ergibt sich aus dem örtlichen Vergleich und, wo eine Mietpreisbremse gilt, aus den gesetzlichen Vorgaben. Wir ordnen Ihre Wohnung anhand vergleichbarer Objekte in derselben Lage ein und sagen Ihnen, ab welchem Betrag die Qualität der Bewerbungen erfahrungsgemäß nachlässt. Eine verbindliche rechtliche Auskunft zur Zulässigkeit gibt eine Anwältin.

Wie prüfen Sie Bewerber?

Anhand der Unterlagen, die für ein Mietverhältnis erforderlich sind: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und, mit Einwilligung, eine Bonitätsauskunft. Was wir nicht erheben: Nationalität, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Kinderwunsch oder Angaben zur Gesundheit. Diese Fragen sind unzulässig, und sie sagen nichts über die Zuverlässigkeit einer Mieterin.

Machen Sie Sammelbesichtigungen?

Nein. Zwanzig Menschen gleichzeitig durch eine Wohnung zu führen, spart uns Zeit und kostet Sie die Möglichkeit, jemanden kennenzulernen. Wir zeigen einzeln und berichten Ihnen von jedem Termin.

Was ist bei der Übergabe wichtig?

Ein Protokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und dem dokumentierten Zustand jedes Raums – möglichst mit Fotos. Der weitaus größte Teil aller Streitigkeiten am Ende eines Mietverhältnisses entsteht daraus, dass es kein ordentliches Einzugsprotokoll gab.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Wohnung

Ein Anruf genügt, um zu klären, was realistisch ist und wie schnell es gehen kann.