Grundbuchauszug besorgen
Kommt vom Amtsgericht, kostet wenig, dauert einige Tage. Er muss aktuell sein – ein Auszug von vor fünf Jahren sagt nichts über heutige Belastungen.
Für Eigentümer
Fünf Schritte, eine Ansprechperson, keine Überraschung bei den Kosten. Und am Anfang eine Zahl, die begründet ist – nicht eine, die gut klingt.
Der Kern
Ein zu hoch angesetztes Haus verkauft sich am Ende unter Wert. Das klingt widersinnig, ist aber der häufigste Verlauf: Die ersten vier Wochen bringen die meiste Aufmerksamkeit. Wird in dieser Zeit niemand fündig, sinkt die Zahl der Anfragen deutlich. Nach der zweiten Preissenkung fragen Interessenten nicht mehr, was das Haus wert ist, sondern was mit ihm nicht stimmt.
Deshalb verbringen wir die meiste Zeit nicht mit der Vermarktung, sondern mit dem Anfang: Zustand aufnehmen, Vergleichsfälle prüfen, eine Spanne begründen und mit Ihnen durchsprechen, warum sie so aussieht.
Und deshalb finden Sie hier keinen Rechner, der Ihnen in dreißig Sekunden einen Betrag nennt. Ein solcher Rechner kennt Ihre Heizung nicht.
Ablauf
Wir sehen uns die Immobilie an und hören zu, worum es Ihnen geht. Termin dauert etwa eine Stunde, kostet nichts, verpflichtet zu nichts.
Sie bekommen eine begründete Preisspanne, den Vorschlag für den Startpreis und die Auskunft, welche Maßnahmen sich vorher lohnen.
Wir beschaffen die behördlichen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht, machen Fotos, schreiben das Exposé und legen es Ihnen vor.
Veröffentlichung, Vorauswahl der Interessenten, Einzelbesichtigungen. Sie bekommen einen Zwischenstand – auch wenn nichts passiert ist.
Prüfung der Finanzierungsbestätigung, Vertragsentwurf, Begleitung zum Notar, Übergabe mit Protokoll und Zählerständen.
Vorbereitung
Diese drei Dinge dauern erfahrungsgemäß am längsten. Wenn Sie sie früh angehen, verkürzt das den gesamten Ablauf um Wochen.
Kommt vom Amtsgericht, kostet wenig, dauert einige Tage. Er muss aktuell sein – ein Auszug von vor fünf Jahren sagt nichts über heutige Belastungen.
Muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und er muss in der Anzeige angegeben sein. Welcher Typ zulässig ist, hängt vom Baujahr und der Zahl der Wohnungen ab.
Die Rechnung über die 2019 erneuerte Heizung ist im Verkaufsgespräch mehr wert als die Behauptung, sie sei „relativ neu“. Den Keller lohnt es sich ernsthaft zu durchsuchen.
Häufige Fragen
Von der Beauftragung bis zum Notartermin vergehen bei einem marktgerecht angesetzten Objekt in unserer Region meist zwei bis vier Monate. Der größte Zeitfresser ist nicht die Vermarktung, sondern die Beschaffung fehlender Unterlagen – deshalb beginnen wir damit, bevor die Immobilie beworben wird.
Meistens nicht in großem Umfang. Was sich fast immer rechnet: aufräumen, entrümpeln, kleinere Schäden beseitigen, defekte Leuchtmittel tauschen. Was sich selten rechnet: ein neues Bad kurz vor dem Verkauf. Käufer honorieren es nicht in voller Höhe, und der Geschmack ist selten derselbe. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen konkret, was sich bei Ihrem Objekt lohnt.
Die konkrete Zahl nennen wir im ersten Gespräch, und sie steht schriftlich im Vertrag, bevor irgendetwas passiert. Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Teilung: Wer den Auftrag erteilt, trägt mindestens die Hälfte. Zusätzliche Kosten – etwa für einen Energieausweis oder Unterlagen von Behörden – nennen wir vorher, sie werden nicht aufgeschlagen.
Nein, und meistens raten wir davon ab. Interessenten sprechen offener, wenn die Eigentümer nicht im Raum stehen, und sie trauen sich eher, den feuchten Kellerfleck anzusprechen. Wir berichten Ihnen danach, was gesagt wurde – auch das Unangenehme.
Dann hören Sie das von uns, mit Zahlen: wie viele Aufrufe das Exposé hatte, wie viele Anfragen kamen, wie viele Besichtigungen daraus wurden. Bleibt es aus, liegt es fast immer am Preis, seltener an den Fotos. Wir schlagen dann eine Anpassung vor und begründen sie.
Nächster Schritt
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Danach wissen Sie, worüber Sie überhaupt nachdenken.