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Ratgeber

Energieausweis: Pflicht, Arten, Fristen

5 Minuten Lesezeit · veröffentlicht 2026-05-20

Kurz gesagt: Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen – spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert. Bereits in der Immobilienanzeige sind bestimmte Kennwerte daraus anzugeben.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber abhängig vom Heizverhalten der Bewohner: Ein Ehepaar, das sparsam heizt, erzeugt einen besseren Wert als eine Familie mit vier Kindern im gleichen Haus.

Der Bedarfsausweis berechnet den Bedarf aus Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik – unabhängig davon, wer darin wohnt. Er ist aufwendiger und teurer, dafür aussagekräftiger und für Kaufinteressenten belastbarer.

Wählen dürfen Sie nicht immer. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf einen entsprechenden Wärmeschutzstandard gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In Hattingen betrifft das einen erheblichen Teil des Bestands.

Was in die Anzeige muss

Liegt bei Veröffentlichung einer Anzeige ein Energieausweis vor, gehören bestimmte Pflichtangaben hinein. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit – und in der Praxis ein häufiger Anlass für Beanstandungen.

  • Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentliche Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes nach Ausweis
  • Energieeffizienzklasse

Gültigkeit und Ausstellung

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Ein Ausweis aus 2015 läuft also 2025 aus – prüfen Sie das Datum, bevor Sie mit der Vermarktung beginnen. Ausstellen darf nur, wer die entsprechende Berechtigung besitzt; Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerksmeister gehören dazu, ein Maklerbüro nicht.

Für Baudenkmäler gilt die Ausweispflicht nicht. Das entbindet allerdings nicht von der Pflicht, Interessenten über den energetischen Zustand wahrheitsgemäß zu informieren.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Ein schlechter Energiewert ist kein Grund, den Ausweis spät zu besorgen. Er ist ein Grund, ihn früh zu haben: Dann können Sie die Zahl einordnen, statt sich im Gespräch überraschen zu lassen. Wir bereiten mit Ihnen die Erklärung vor – etwa welche Maßnahmen den Wert verbessern würden und was sie kosten. Interessenten, die diese Rechnung nachvollziehen können, verhandeln sachlicher.

Häufige Fragen

Dazu noch

Wer muss den Energieausweis bezahlen?

Bei Verkauf und Vermietung ist der Eigentümer verpflichtet, ihn vorzulegen, und trägt damit auch die Kosten. Ein Kaufinteressent kann nicht dazu verpflichtet werden, ihn zu beschaffen.

Was passiert, wenn ich ihn nicht vorlege?

Das Vorenthalten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich. Unabhängig davon entsteht ein Vertrauensschaden, der die Verhandlung belastet.

Gilt die Pflicht auch bei Vermietung?

Ja, sie gilt für Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing gleichermaßen. Auch hier muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

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