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Ratgeber

Welche Unterlagen Sie für den Hausverkauf brauchen

6 Minuten Lesezeit · veröffentlicht 2026-03-12 · aktualisiert 2026-07-30

Kurz gesagt: Für einen Hausverkauf brauchen Sie mindestens einen aktuellen Grundbuchauszug, eine Flurkarte, den Energieausweis, die Bauzeichnungen und die Wohnflächenberechnung. Alles Weitere hängt davon ab, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein vermietetes Objekt oder ein Erbe handelt.

Was Sie zuerst besorgen sollten

Drei Dokumente dauern erfahrungsgemäß am längsten und verzögern sonst alles Weitere: der Grundbuchauszug, der Energieausweis und – bei Eigentumswohnungen – die Unterlagen der Verwaltung. Beginnen Sie mit diesen drei, während Sie den Rest zusammensuchen.

Der Grundbuchauszug kommt vom Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; für Hattingen ist das Amtsgericht Hattingen zuständig. Rechnen Sie mit einer geringen Gebühr und einigen Tagen Bearbeitungszeit. Wichtig ist, dass der Auszug aktuell ist – ein Auszug von vor fünf Jahren sagt nichts über heutige Belastungen.

Die vollständige Liste

Diese Aufstellung deckt den Normalfall eines Einfamilienhauses ab. Bei Wohnungen und vermieteten Objekten kommt der jeweils folgende Abschnitt hinzu.

  • Aktueller Grundbuchauszug – Amtsgericht
  • Flurkarte oder Liegenschaftskarte – Katasteramt beziehungsweise Kreis Ennepe-Ruhr
  • Energieausweis – Aussteller mit entsprechender Berechtigung
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten – Bauakte der Stadt, wenn Ihre Unterlagen fehlen
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Baugenehmigung und Abnahmebescheinigung, soweit vorhanden
  • Nachweise über Modernisierungen: Heizung, Fenster, Dach, Elektrik, Bad – Rechnungen genügen
  • Grundsteuerbescheid, aktuelle Nebenkostenaufstellung
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bei Öltanks: Nachweis der letzten Prüfung

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

Kaufinteressenten und deren Banken wollen wissen, in welchem Zustand die Gemeinschaft ist. Fehlen diese Unterlagen, verzögert sich die Finanzierung.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen
  • Nachweis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Beschlusssammlung
  • Angaben zu beschlossenen oder anstehenden Sanierungen

Zusätzlich bei vermieteten Objekten

Bei einer vermieteten Immobilie kauft der Erwerber das Mietverhältnis mit. Entsprechend genau wird er hinsehen.

  • Alle Mietverträge samt Anlagen und Nachträgen
  • Aufstellung der aktuellen Mieten und der letzten Erhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
  • Nachweise über Kautionen und deren Anlage

Wenn Sie geerbt haben

Bei einem Erbfall ist der erste Schritt nicht die Unterlagensuche, sondern die Klärung, wer verkaufen darf. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen; ein Erbschein oder ein notarielles Testament weist die Berechtigung nach. Ohne diese Klärung ist jede Vermarktung verfrüht.

Praktischer Hinweis aus der Erfahrung: Klären Sie früh, wer die Kommunikation für die Erbengemeinschaft übernimmt. Wenn vier Miterben unabhängig voneinander mit Interessenten sprechen, entsteht Misstrauen, und der erzielbare Preis sinkt.

Was wir übernehmen

Wenn Sie uns mit der Vermarktung beauftragen, besorgen wir die behördlichen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht selbst und sagen Ihnen, welche Nachweise nur Sie beibringen können. Bei den Modernisierungsnachweisen lohnt es sich, den Keller ernsthaft zu durchsuchen: Eine Rechnung über die 2019 erneuerte Heizung ist im Verkaufsgespräch mehr wert als die Behauptung, sie sei „relativ neu“.

Häufige Fragen

Dazu noch

Wie lange dauert es, alle Unterlagen zusammenzubekommen?

Bei einem Einfamilienhaus mit geordneten Unterlagen zwei bis drei Wochen. Wenn Bauzeichnungen fehlen und aus der Bauakte beschafft werden müssen, kann es sechs bis acht Wochen dauern. Deshalb sollte man damit beginnen, bevor die Immobilie beworben wird.

Was kostet die Beschaffung?

Grundbuchauszug und Flurkarte kosten jeweils einen niedrigen zweistelligen Betrag. Der größte Posten ist der Energieausweis; ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis. Einsicht in die Bauakte ist gebührenpflichtig, die Höhe legt die Kommune fest.

Kann ich ohne Energieausweis verkaufen?

Nein. Wer eine Immobilie verkauft, muss Interessenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und beim Vertragsabschluss übergeben. Bereits in der Anzeige sind bestimmte Angaben daraus pflichtig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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