Ratgeber
Der Notartermin: was tatsächlich passiert
6 Minuten Lesezeit · veröffentlicht 2026-07-02
Kurz gesagt: Zwischen Einigung und Eigentumsumschreibung liegen in der Regel zwei bis drei Monate. Der Notartermin selbst dauert etwa eine Stunde; der Vertragsentwurf muss Verbrauchern mindestens zwei Wochen vorher vorliegen.
Vor dem Termin: die Zwei-Wochen-Frist
Ist an dem Geschäft ein Verbraucher beteiligt, muss der Notar den beabsichtigten Text des Vertrags den Beteiligten im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Diese Frist dient Ihrem Schutz – nutzen Sie sie. Lesen Sie den Entwurf, notieren Sie Fragen, und stellen Sie sie vor dem Termin, nicht während der Beurkundung.
Prüfen Sie besonders: die Bezeichnung des Objekts und alles Mitverkaufte, den Kaufpreis und dessen Fälligkeit, den Übergabetermin, die Regelung zu Lasten im Grundbuch, den vereinbarten Umfang der Sachmängelhaftung und die Kostenverteilung.
Am Termin
Der Notar verliest den Vertrag vollständig. Das wirkt zäh und ist der Kern der Sache: Beurkundet ist nur, was vorgelesen und genehmigt wurde. Unterbrechen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen – dafür ist der Termin da. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten, nicht eine.
Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Wer nicht persönlich kommen kann, braucht eine beglaubigte Vollmacht; das ist rechtzeitig mit dem Notariat abzustimmen.
Nach dem Termin: die eigentliche Wartezeit
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Käufer für die Zeit bis zur endgültigen Umschreibung ab. Anschließend holt der Notar die erforderlichen Erklärungen ein: das Negativzeugnis der Gemeinde zum Vorkaufsrecht, gegebenenfalls Genehmigungen und die Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden.
Erst wenn all das vorliegt, versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Ab diesem Zeitpunkt – und keinen Tag früher – ist der Kaufpreis zu zahlen. Wer vorher zahlt, gibt eine Sicherheit auf.
Danach folgt die Übergabe, das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest, und nach Zahlung erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit wird die Eigentumsumschreibung vollzogen. Von der Beurkundung bis zu diesem Punkt sind zwei bis drei Monate normal.
Was gerne übersehen wird
Zwei Punkte führen erfahrungsgemäß zu Ärger. Erstens der Übergabetermin: Er sollte im Vertrag stehen und an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft sein, mit klarer Regelung zu Nutzen, Lasten und Gefahrübergang. Zweitens das Mitverkaufte: Was an Einbauküche, Markise, Gartenhaus oder Heizöl im Tank mit übergehen soll, gehört ausdrücklich in den Vertrag. „Das war doch klar“ ist im Streitfall kein Argument.
Wir gehen den Entwurf vor dem Termin mit Ihnen durch und melden dem Notariat, was aus unserer Sicht fehlt. Das ist keine Rechtsberatung – die schuldet der Notar –, sondern die Sicherstellung, dass die tatsächlichen Absprachen im Text ankommen.
Häufige Fragen
Dazu noch
Wer bezahlt den Notar?
Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für Beurkundung und Grundbuchvollzug; die Kosten für die Löschung bestehender Belastungen trägt der Verkäufer. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar.
Kann ich vom beurkundeten Vertrag zurücktreten?
Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist bindend; ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ihn ausdrücklich vorsieht oder ein gesetzlicher Grund vorliegt. Deshalb ist die Prüfung vor dem Termin so wichtig.
Was ist, wenn die Finanzierung noch nicht steht?
Dann sollte der Termin verschoben werden. Eine mündliche Zusage der Bank ist keine Finanzierungsbestätigung. Nach der Beurkundung ist die Zahlungspflicht unabhängig davon, ob die Bank auszahlt.
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